weitere infos zur autobewertung

Für eine professionelle Bewertung und Abwicklung finden Sie hier weitere Hinweise und Informationen. 

Was ist bei Abgabe erforderlich?

Bei Abgabe des Fahrzeugs sind folgende Unterlagen und Zubehör zwingend mit abzugeben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) 
  • EWG Übereinstimmungserklärung (sofern vorhanden)
  • HU/AU Bescheinigung (TÜV Bericht(e), je mehr desto besser) 
  • Original Serviceheft
  • Optional und gern genommen: die letzten Servicerechnungen  
  • Belege zu reparierten Unfallschäden, zum Beispiel das Unfallgutachten und Fotos 
  • Fahrzeugunterlagen, zum Beispiel die Betriebsanleitung
  • Alle Fahrzeugschlüssel, auch welche, die nachbestellt wurden
  • Original Zubehör wie Felgenschlösser, die Anhängerkupplung und Hutablage 
  • Die Abgabe sollte immer auf den ursprünglichen Radsätzen erfolgen, da dies auch die Grundlage der Bewertung ist. Abweichende Radsätze sind vor der Bewertung anzugeben!

Was zählt als vorschaden?

Als Vorschaden gilt alles was den Zustand des Fahrzeugs nach der ersten Werksauslieferung verändert hat. Sprich Nachlackierungen aller Art, auch Smart Repair. Unfälle aller Art gelten ebenfalls als Vorschaden, dabei geht man manchmal fälschlicherweise davon aus, dass unter anderem Parkrempler nicht als Vorschaden angegeben werden müssen.  

Welche angaben sind notwendig?

Zwingend notwendig sind die Informationen in dem Formular. Bitte beachten Sie auch, dass insbesondere die Angaben zu Vorschäden und zur Unfallfreiheit wahrheitsgemäß sein müssen. 

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN FÜR MICH?

Die Bewertung und Abwicklung ist völlig kostenfrei für Sie. 

Zu wann ist die Abgabe möglich? 

Die Abgabe Ihres Fahrzeugs ist sofort oder nach Wunschdatum möglich. Sollten Sie die Abgabe, zum Beispiel wegen Ihrer Neuwagenlieferung, in der Zukunft wünschen, so können Sie mir dies einfach angeben. Nutzen Sie im Formular das Feld "Nachricht" hierfür. 

WIE KOMMT DER VERTRAG ZUSTANDE?

Auf Basis Ihrer Angaben wird ein Kaufvertrag mit Ihnen erstellt und von Ihnen und mir oder unserem Kooperationspartner unterschrieben. Auf Wunsch kann auch der Vertrag bei Abholung unterschrieben werden, hierzu reicht die unverbindliche Zusage aus. 

Was mache ich mit den Fahrzeugfotos? 

Für eine optimale Bewertung benötige ich von ihrem Fahrzeug auch Fotos. Bitte fotografieren Sie das Fahrzeug bei guten Lichtverhältnissen aus allen Perspektiven und von außen und innen. Sollten Sie Beschädigungen an Felgen, Innenraum oder am Außenbereich haben, so senden Sie mir auch hierzu bitte aussagekräftige Bilder zu.  

Was mache ich mit den Fahrzeugfotos? 

Für eine optimale Bewertung benötigen wir von ihrem Fahrzeug auch Fotos. Bitte fotografieren Sie das Fahrzeug bei guten Lichtverhältnissen aus allen Perspektiven und von außen und innen. Sollten Sie Beschädigungen an Felgen, Innenraum oder am Außenbereich haben, so senden Sie uns auch hierzu bitte aussagekräftige Bilder zu.  

wie ist es mit einer garantie oder gewährleistung?

Bei einem reinen Ankauf verfällt die Pflicht der Gewährleistung. Bei einem Privatverkauf von Privat an Privat ist eine Gewährleistung, trotz vertraglichem Ausschluss, nicht immer ausgeschlossen. Hier beraten wir Sie gerne.   

Muss mein fahrzeug angemeldet sein?

Ihr Fahrzeug muss nicht angemeldet sein. Sie haben die Möglichkeit länger abgemeldete Fahrzeuge zu verkaufen oder Ihr Fahrzeug kurz vor der Abholung selbst abzumelden. 

WAS IST MIT FINANZIERTEN FAHRZEUGEN?

Auch  finanzierte Fahrzeuge, bei denen die Finanzierung noch läuft und eine Ablöse notwendig ist, können angekauft werden. Nach Wertermittlung lösen wir gerne die Finanzierung entweder komplett ab oder führen eine Teilablöse mit Restzahlung an Sie aus. Wichtig ist, dass wir von der finanzierenden Bank eine aktuelle Info zur Ablösesumme benötigen.   

Mögliche Fragen und Antworten zum Neuwagenkauf 

Warum die Neuwagenvermittlung? 

Die Neuwagenvermittlung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Erst bei erfolgreicher Vermittlung unterschreiben Sie uns den Vermittlungsauftrag. Durch unser Netzwerk bieten wir Ihnen die bestmöglichen Nachlässe und Rabatte, ohne dass Sie auf eine persönliche Beratung und einen fachkundigen Ansprechpartner verzichten müssen.  

Wo bekomme ich meine Konfiguration her?

Auf den offiziellen Internetseiten der Hersteller finden Sie die Möglichkeit einer Online-Konfiguration; diese können Sie am Ende Ihrer Konfiguration als PDF-Datei abspeichern, den Link senden oder diese ausdrucken. Die Konfiguration stellen Sie uns bitte zur Verfügung. Nach Eingangsprüfung Ihrer Konfiguration und Klärung eventueller Rückfragen, reichen wir diese an entsprechende Vertragshändler weiter.  

Wer ist mein Vertragspartner? 

Für den kostenfreien Vermittlungsauftrag sind wir Ihr Vertragspartner. Für die Bestellung Ihres Fahrzeugs ist der liefernde Vertragshändler Ihr Vertragspartner. Es gelten seine vertraglichen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Wohin mit meinem jetzigen Fahrzeug?

In der Regel kann man sein bisheriges Fahrzeug auch beim Vertragshändler in Zahlung geben; dies geschieht allerdings immer mit hohen Abschlägen zu einem möglichen Privatverkauf. Daher ist die Abgabe nur ratsam, wenn die Abgabe mit Prämien zur Inzahlungnahme verbunden ist, wodurch der Neukauf erheblich günstiger wird. Hier beraten wir Sie fachkundig. Wir bieten Ihnen auch eine Unterstützung beim Verkauf Ihres Fahrzeugs an und können Ihnen hier ebenfalls und auf Wunsch einen Preis zum Ankauf über unser Netzwerk unterbreiten. 

Fällt eine Anzahlung oder Sonderzahlung an? 

Grundsätzlich erst einmal nein. Vorab müssen Sie beim Vertragshändler keinerlei Zahlungen leisten. Allerdings kann es sein, dass bei ungewöhnlichen Konfigurationen (z. B. seltene Kombination der Außen- und Innenfarbe) der Händler eine "geringe" Vorab-Zahlung verlangt. Dies dient zum Schutz des Händlers vor einer möglichen Nicht-Abnahme des Bestellers. Des weiteren sind Anzahlungen und Sonderzahlung bei Abschluss von Finanzdienstleistungen möglich. Dies hängt vom jeweiligen Vertrag und dessen Konditionen ab. Diese Zahlungen sind fällig bei Auslieferung des Fahrzeugs und werden ausschließlich nur an den Vertragshändler oder die Bank getätigt. Erkundigen Sie sich hier bitte bei Ihrem Vertragshändler. 

Wo muss ich mein Fahrzeug abholen? 

Einige Hersteller bieten die Möglichkeit einer Werksabholung; andernfalls ist die Abholung ausschließlich beim Vertragshändler und an seinem Standort möglich. Den Termin und den Ort der Abholung Ihres Fahrzeugs stimmen Sie mit Ihrem Vertragshändler ab. Bei Eingang des Fahrzeugs im Händlerlager erhalten Sie eine Information um die Auslieferung abzustimmen. Auf Wunsch und gegen Rechnungsstellung beauftragen wir für Sie auch eine Spedition mit der Anlieferung Ihres Fahrzeugs zu Ihnen nach Hause oder ins Büro. 

Garantie und Gewährleistung 

Sie bekommen die übliche Herstellergarantie oder Gewährleistung, welche Sie auch bei Bestellung bei jedem sonstigen Vertragshändler bekommen würden. Oftmals haben Sie auch die Möglichkeit, gegen Aufpreis, eine Erweiterung der Gewährleistung oder Garantie zu erhalten. Die Konditionen sollten Sie vor Auslieferung mit dem Vertragshändler abstimmen, da möglicherweise eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich ist. Die Durchführung von Arbeiten, welche durch die Gewährleistung oder Garantie abgedeckt sind, können Sie bei jedem autorisierten Vertragshändler und Servicepartner der Hersteller durchführen lassen - alles wie gewohnt.

Fallen für die Vermittlung kosten an?

Unsere Vergütung zur Fahrzeugvermittlung findet ausschließlich durch den jeweiligen Vertragshändler statt. Für die Vermittlung erhalten Sie von uns keine Rechnung. 

Wohin zahle ich fällige Rechnungen?

Sie zahlen ausschließlich an den Vertragshändler oder an die Bank bei möglichen Finanzdienstleistungen (z. B. die Anzahlung bei der Finanzierung oder Sonderzahlung bei Leasing). Nutzen Sie lediglich die offiziellen Bankverbindungen auf dem jeweiligen Briefpapier. Keine Zahlungen sollten an Verkäufer oder andere Personen erfolgen. Sollte solch eine Aufforderung erfolgen, so kontaktieren Sie uns bitte umgehend und wir klären den Sachverhalt.

Wann bezahle ich mein Fahrzeug? 

Die Bezahlung des Neuwagens ist immer eine Vereinbarungssache zwischen dem Käufer und dem liefernden Vertragshändler. Üblicherweise werden die Rechnungsbeträge bei Fahrzeugabholung bezahlt oder vorab zwei bis drei Werktage vor dem Auslieferungstermin überwiesen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie vorab auch schon eine offizielle Rechnung vom Händler erhalten haben und ausschließlich auf eines der Firmenkonten überweisen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.  

Sind meine Daten bei der Bestellung sicher? 

Ihre personenbezogen Daten werden erst nach erfolgtem Vermittlungsauftrag an den jeweiligen Vertragspartner weitergeleitet. Alle Unternehmen sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum Datenschutz Ihres Vertragshändlers. 

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